Kopftücher spalten die Welt (Satire)

Thema 26/2016

Wir hoffen, dass dies unser letzter Beitrag zum Thema Kopfbedeckungen ist, den wir uns veranlasst sehen, zu formulieren, weil große Verwirrung allenthalben darüber zu bestehen scheint, ob und wann Frauen Kopftücher tragen sollen oder dürfen. Wir wollen unserer Linie treu bleiben und der Logik und dem gesunden Menschenverstand das Wort reden:

1. Grundsätzlich darf sich in Deutschland jedermann (frau) so kleiden, wie es ihm (ihr) passt. Es gibt schlichtweg keine Einschränkungen dieses Freiheitsrechts. Natürlich gilt dies auch für Muslime. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen:

1.1. In FKK-Gebieten muss man nackt auftreten. Ja, jeder Club ist befugt, Kleidervorschriften zu formulieren. Zum Beispiel kommt man in manche Discos oder Clubs nur rein, wenn man ein bestimmtes Erscheinungsbild hat. In privaten Bereichen gilt also das Recht des Inhabers, und das ist unumstritten.

1.2. Jeder souveräne Staat ist darüber hinaus befugt, bestimmte Kleidungssitten festzulegen. Zum Beispiel gilt im Iran eben die Regel, dass Frauen ihr Haar bedecken müssen, jedenfalls in der Öffentlichkeit. Dagegen kann man erstens nichts tun; Und nicht nur das; nein man sollte es respektieren, dass andere Länder ihre jeweiligen Sitten haben. Auch Deutschland sollte sich gegen die Vereinheitlichung wehren und mehr Mut zur Festlegung einer Leitkultur haben. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob Deutschland es den Frauen verbieten soll, sich zu verschleiern. Wir von Krishna-Culture sind dagegen. Warum? Das Freiheitsrecht, sich so zu kleiden, wie man es für richtig hält, sollte eindeutig den Vorrang haben. Allerdings sollte es im Rahmen des deutschen Sittenrechts das Gebot geben, sich in der Öffentlichkeit nicht nackt zu zeigen, also Brüste und Geschlechtsteile ordentlich zu bedecken. Dies ergibt sich einfach aus dem allgemein anerkannten Volksverständnis. Warum sollte man dies im Namen der Globalisierung opfern? Ein Gebot, den Frauen die Bedeckung ihrer Haare vorzuschreiben, ist jedoch aus unserer Geschichte nicht ableitbar, und hier sollten die freiheitsliebenden Deutschen standhaft bleiben und sich nicht durch einen falschen vorauseilenden Gehorsam übereifernder Willkommenskultur irre machen lassen.

2. Kopftücher sind auch Deutschen nicht fremd und wirken oft feminin anziehend, wie wohl jeder Modedesigner zugeben wird. Dieser ganze Kopftuchstreit ist schon allein aus diesem Grund eine völlig übertriebene Angelegenheit. Wir lieben unsere deutschen Frauen, ob mit oder ohne Kopfbedeckung! Dies gilt natürlich auch für türkische, syrische usw Frauen. Wenn Frauen ihre Art der Kleidung mit ihrer religiösen Überzeugung in Verbindung bringen, dann ist dies im Rahmen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu tolerieren, auch wenn es sich um Lehrerinnen handelt. Allerdings geht es zu weit, wenn staatliche Lehrkräfte etwa in einer Burka unterrichten wollten. Dies sprengt den Rahmen des gesunden deutschen Volksempfindens. Es gibt also Grenzen. Wir möchten auch nicht, dass unsittlich gekleidete Prostituierte im Unterricht auftreten. Das Neutralitätsgebot hinsichtlich staatlichen Handelns verbietet es, extreme Lebensmodelle zu propagieren. Hier muss die Justiz im Einzelfall abwägen, was noch im Rahmen der ungeschriebenen rechtlichen Maßstäbe liegt und was nicht. Dafür hat man ja die Richter.

Fazit: Jeder Mensch muss selbst ein Gefühl dafür entwickeln, wie er sich in der Öffentlichkeit verhält. Manches ist anstößig und manches nicht. Wer unbedingt anecken möchte, soll nicht durch komplexe Gesetzestexte davon abgehalten werden. Es reicht ein allgemeiner Tatbestand, wonach man sich an die guten Sitten des Landes halten muss.

Der Wirbel um die Kopftücher zeigt lediglich auf, dass viele Menschen nicht mehr wissen, was wichtig bzw. belanglos ist.

Ihr Diener

Parivadi das