Widerstandspflicht

Thema 40/2015

Nachdem wir soviel über die Vorteile von Ergebung geschrieben haben in den letzten Beiträgen, wollen wir - um Missverständnissen vorzubeugen - nun auch etwas zur Widerstandspflicht sagen und werden sehen, dass es sich dabei um ein und dasselbe handelt, nämlich um eine Pflicht, der man sich ergeben sollte.

Wir kennen alle den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Wenn wir tatenlos dem Unrecht zusehen, machen wir uns mitschuldig. Das ist ein kosmisch gültiges Gesetz. Also, leisten wir aus Pflichtgefühl Widerstand, wenn es aus der Sicht individueller und kollektiver Verantwortung heraus angebracht erscheint.

Es ist also eine wichtige Facette des Lebens, im richtigen Moment auf geeignete Weise Widerstand zu leisten. Das gehört mit zum dharma; das einfach nur als wichtige Ergänzung der Beiträge 37 bis 39/2015!

Gerade wir Deutsche sind nach den Erfahrungen des Dritten Reichs besonders verpflichtet, den Anfängen totalitärer Tendenzen zu begegnen!

Shri Chaitanya Selbst, der goldene Avatara und Initiator der Hare-Krishna-Bewegung, organisierte Anfang des 16. Jahrhunderts eine spirituelle Widerstandsbewegung gegen ein muslimisches Unterdrückerregime in Bengalen und ging damit mit gutem Beispiel voran. Mehr zu dieser Widerstandsbewegung findet man in der Einleitung des ersten Cantos des Shrimad Bhagavatam. Dieser Titel ist jetzt ja neu erschienen und kann im Onlineshop zum Sonderpreis bestellt werden (s. Neues!).

Ihr Diener

Parivadi das

P. S.: Ein Danke schön noch an Freeman, der mich mit seinem Freiheitsbeitrag am 23.07.2015 zu den Beiträgen 37 bis 40/2015 inspiriert hat. Hier gehts zu Freeman!